- Wann wird Ihr Kind schulpflichtig?
Wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren ist, wird es zum Schuljahr 2027/28 schulpflichtig.
Für die Schulanmeldung erhalten Sie rechtzeitig eine Elternbenachrichtigung von der Stadt Köln. Sie können Ihr Kind an einer Grundschule Ihrer Wahl anmelden.
Ist Ihr Kind nach dem 30. September 2021 geboren, können Sie es ebenfalls an einer Grundschule Ihrer Wahl anmelden. In diesem Fall handelt es sich um eine vorzeitige Einschulung. Ob Ihr Kind aufgenommen werden kann, hängt von seiner Schulfähigkeit ab. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Schuleingangsuntersuchung.
- Wo können Sie Ihr Kind anmelden?
Grundsätzlich können Sie frei wählen, an welcher Grundschule Sie Ihr Kind anmelden möchten.
Sie haben Anspruch auf einen Schulplatz an der Ihrem Wohnort nächstgelegenen städtischen Grundschule, sofern dort ausreichend Plätze vorhanden sind.
- In Köln können Sie zwischen verschiedenen Schulformen wählen:
- Gemeinschaftsschulen
- städtischen katholischen Bekenntnisschulen
- städtischen evangelischen Bekenntnisschulen
An der von Ihnen gewünschten Schule stehen möglicherweise nicht genügend Schulplätze zur Verfügung. Deshalb müssen Sie bei der Anmeldung einen Zweitwunsch angeben. Ihr Kind kann nur an einer Grundschule angemeldet werden.
- Wann können Sie Ihr Kind an der GGS Nibelungenstraße anmelden?
Die GGS Nibelungenstraße nimmt die Anmeldungen für die Schulneulinge des Schuljahres 2027/28 im Herbst 2026 entgegen.
Damit möglichst keine Wartezeiten entstehen, vergeben wir feste Termine für die Schulanmeldung.
Die Anmeldetermine liegen in den Wochen:
12. bis 16. Oktober 2026
2. bis 6. November 2026
Für die Anmeldung Ihres Kindes können Sie ab Ende September online einen Anmeldetermin buchen.
- Was müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?
Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihr Kind und folgende Unterlagen mit:
- die Elternbenachrichtigung der Stadt Köln und den ausgefüllten Anmeldebogen
- den Nachweis über den Masernschutz
- den Personalausweis des anmeldenden Elternteils
- die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch
- Wichtig: Wenn beide Elternteile sorgeberechtigt sind, muss der Anmeldebogen von beiden Elternteilen unterschrieben werden. In diesem Fall reicht es aus, wenn ein Elternteil zum Anmeldetermin kommt.
- Schulärztliche Untersuchung
Den Termin für die schulärztliche Untersuchung erhalten Sie bei der Schulanmeldung.